Die Belegung der Plätze erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten an die projektdurchführende Schule. Die Schulleiterin der Karl-Sellheim-Schule entscheidet über den Antrag. Die Aufnahme ins Projekt erfolgt nach Zustimmung des örtlichen Jugendamtes.
Die Aufnahme ist möglich wenn:
- die Schülerinnen und Schüler das 9.Schulbesuchsjahr absolvieren
- eine massive Schulverweigerung vorliegt
- die Schülerinnen und Schüler durch die Regelangebote der Schule nicht mehr erreicht werden
- prognostiziert wird, dass der Jugendliche die Allgemeinbildende Schule ohne den Erwerb der Berufsbildungsreife verlassen wird und die Gefahr besteht, dass der junge Mensch den Übergang in die Arbeitswelt nicht erfolgreich gestalten kann
- Jugendliche, die Regelschule verweigern, deren Begabungen jedoch in praktischen Bereichen (Handwerk) liegen und sie dort ihre Zukunft sehen
Das Angebot richtet sich auch an einzugliedernde, geflüchtete SuS.